Ergänzung zu den Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen

der Arnold Umformtechnik GmbH & Co. KG für den Bereich Additive Verfahren

(Stand: März 2021)

I. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Kunden („Besteller“) mit der Arnold Umformtechnik GmbH & Co. KG („Arnold Umformtechnik“) für Produkte, die durch Anwendung von additiven Verfahren hergestellt werden. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen und haben Vorrang, soweit sie speziellere Regelungen treffen. 

II. Spezifikationen des Bestellers, Abweichungen

Im Rahmen des Bestellprozesses hat der Besteller ein CAD-Modell oder ein vergleichbares Modell an Arnold Umformtechnik zu übermitteln, aufgrund dessen die Fertigung der Endprodukte („Produkte“) möglich ist. Arnold Umformtechnik ist nicht verpflichtet, die vom Besteller übermittelten Spezifikationen zu prüfen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, fertigt Arnold Umformtechnik die Produkte ausschließlich nach den Spezifikationen des Bestellers. Die Konstruktionsverantwortung trägt der Besteller. 

III. Zusätzliche Leistungen von Arnold Umformtechnik

Arnold Umformtechnik schuldet lediglich die Fertigung der Produkte in Übereinstimmung mit den vereinbarten Spezifikationen. Weiterhin bietet Arnold Umformtechnik dem Besteller zusätzliche individuelle Leistungen an, wie insbesondere die kundenspezifische Optimierung der Produkte/CAD-Modelle für die additive Fertigung und die Nachbearbeitung von gefertigten Produkten. Der Umfang solcher Leistungen ist zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und wird gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. 

IV. Gewährleistung

Arnold Umformtechnik gewährleistet die Einhaltung der Spezifikationen des Bestellers entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen. Arnold Umformtechnik gewährleistet insbesondere nicht, dass die Produkte für bestimmte Nutzungen geeignet sind. Die Konstruktionsverantwortung und die Materialauswahl trägt der Besteller. Informationen zu den physikalischen und chemischen Eigenschaften der Baumaterialien dienen dem Besteller lediglich zur eigenen Beurteilung und Abschätzung von Risiken, begründen aber keine Verantwortlichkeit von Arnold Umformtechnik.
Bei maßstäblichen Arbeiten gewährleistet Arnold Umformtechnik die genaue Einstellung der Maschinen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse, insbesondere Witterung, Licht und Feuchtigkeit eintreten, haftet Arnold Umformtechnik nur insoweit, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind.

V. Schutzrechte

Arnold Umformtechnik stehen Urheber- und gewerbliche Schutzrechte an den von ihr oder von Dritten in ihrem Auftrag gestalteten Modellen, Formen, Vorrichtungen, Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Daten zu.
Entstehen im Rahmen der Zusammenarbeit der Parteien durch Leistungen von Arnold Umformtechnik schutzrechtsfähige Rechtspositionen, insbesondere Patente, so steht Arnold Umformtechnik das alleinige Recht an diesen Rechten zu.

VI. Verweis

Im Übrigen gelten die Regelungen der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der Arnold Umformtechnik GmbH & Co. KG.

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