ARNOLD FASTENING SYSTEMS, Inc. Verkaufsbedingungen
(Stand:01.2026)
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Waren und/oder Dienstleistungen („Produkte“), die von ARNOLD Fastening Systems, Inc. („Verkäufer“) verkauft und/oder erbracht werden, und sind Bestandteil jedes Angebots, Vertrags, jeder Bestätigung, Bestellung oder jedes anderen Dokuments. Durch den Kauf von Produkten vom Verkäufer erklärt der Käufer (wie in Abschnitt 1 hierin definiert), dass er diese Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und sich ohne Änderungen daran gebunden fühlt. Soweit ein Teil der Verpflichtungen des Verkäufers gemäß dieser Vereinbarung von einem verbundenen Unternehmen des Verkäufers erfüllt wird, gilt die Vereinbarung insoweit als ausschließlich zwischen diesem verbundenen Unternehmen des Verkäufers und dem Käufer geschlossen.
1. Angebot; Annahme; Ausschließliche Vertragsbedingungen
Das Angebot, der Vertrag, die Bestätigung, die Bestellung oder andere Dokumente bilden zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vertrag“) die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer in Bezug auf dieses Angebot, diesen Vertrag, diese Bestätigung, diese Bestellung oder andere Dokumente. Der Käufer akzeptiert die Vereinbarung entweder durch (a) eine schriftliche Bestätigung oder (b) durch die Ausstellung einer Bestellung oder eines anderen Dokuments für den Kauf der Produkte vom Verkäufer. Zur Vermeidung von Zweifeln sind alle Geschäftsbedingungen, Richtlinien des Käufers, Verhaltenskodizes oder sonstigen Instrumente, die eine Änderung, Ersetzung, Ergänzung oder sonstige Abänderung der Vereinbarung beabsichtigen, unabhängig davon, ob sie in der Bestellung des Käufers enthalten sind oder nicht, für den Verkäufer oder den Käufer nicht bindend und werden hiermit von den Parteien als abgelehnt und durch die Vereinbarung ersetzt angesehen. Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die in einem vom Verkäufer ausgestellten Dokument angegebenen Preise für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Ausstellung.
2. Preisanpassungen
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer die Preise anpassen kann, um Veränderungen der Marktbedingungen oder außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Ereignissen Rechnung zu tragen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelskriege, Zölle, Wirtschaftskrisen, globale Unruhen (einschließlich Kriege), allgemeine Inflation oder Veränderungen der Preise der betroffenen Materialien und Rohstoffe (einschließlich Legierungsanteile), den relevanten Wechselkursen, ausländischen und inländischen Frachtkosten, der Inflation, der Kapazitätsauslastung der Hersteller und/oder anderen Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen (z. B. Antidumpingzölle, Lohnvorschriften, Epidemien und Pandemien, Umweltschutzauflagen), oder höherer Gewalt, die sich direkt oder indirekt auf die Lieferkette auswirken, oder anderweitig nach Ermessen des Lieferanten in dem Umfang, in dem sich die zugrunde liegenden Kosten des Lieferanten erhöhen. Die Anpassung wird mit der Mitteilung der Kostenänderung an den Käufer wirksam. Preisänderungen, die von externen Zulieferern auf Veranlassung oder Anweisung des Käufers vorgenommen werden, werden unverzüglich an den Käufer weitergegeben.
3. Servicekosten
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer Dienstleistungen oder zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, darunter unter anderem Dienstleistungen des International Material Data System, Qualitäts- oder Prüfdienstleistungen, Bestandsverwaltung, Hersteller- oder sonstige Gebühren Dritter im Zusammenhang mit den Produktbestellungen des Käufers, Beratung zur Standortoptimierung des Käufers oder sonstige Dienstleistungen.
4. Versand und Verlustrisiko
Alle Verkäufe von Produkten erfolgen FOB ab Werk des Verkäufers, sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Wenn in der Vereinbarung ausdrücklich festgelegt ist, dass der Verkauf von Produkten zu anderen Bedingungen als FOB ab Werk des Verkäufers erfolgt, werden alle Sendungen und Lieferungen durch den Verkäufer in einer Weise und durch Spediteure durchgeführt, die vom Verkäufer nach eigenem Ermessen festgelegt werden, sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Verantwortung des Verkäufers endet mit der Lieferung der Produkte durch einen Drittfrachtführer. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Risiken des Verlusts der Produkte. Der Verkäufer haftet nicht für die Nichtlieferung von Produkten, es sei denn, der Käufer benachrichtigt den Verkäufer innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Datum, an dem die Produkte hätten geliefert werden sollen, schriftlich über die Nichtlieferung und legt schriftliche Nachweise für diese Nichtlieferung vor. Die Haftung des Verkäufers für die Nichtlieferung von Produkten beschränkt sich auf den Ersatz der Produkte innerhalb einer angemessenen Frist oder eine Gutschrift für diese Produkte, die der tatsächlich gelieferten Menge entspricht.
5. Lieferung
Der Versand und die Lieferung der Produkte unterliegen der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Bestellung und den vom Verkäufer nach eigenem Ermessen festgelegten Lieferzeiten. Die Kosten für Premium-Versand und/oder andere damit verbundene Kosten, die zur Einhaltung der beschleunigten Liefertermine des Käufers erforderlich sind, gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer garantiert keine Versand- oder Liefertermine, und niemand ist berechtigt, einen Liefertermin zuzusagen, es sei denn, dies geschieht schriftlich und mit Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters des Verkäufers. Der Verkäufer kann die Versand- oder Liefertermine nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der vom Käufer bereitgestellten Informationen und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Bedingungen schätzen. Der Verkäufer unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Produkte bis zum geschätzten Versanddatum zu versenden, haftet jedoch nicht für Schäden, Verluste oder Kosten, die durch eine Verzögerung des Versands entstehen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Überbestand an Produkten zu halten, unabhängig davon, ob dieser Bestand als Reserve, Bank, Sicherheitsbestand oder anderweitig bezeichnet wird. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen ohne Haftung oder Vertragsstrafe Sammellieferungen oder Teillieferungen von Produkten an den Käufer vornehmen. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar, und der Käufer hat die gelieferten Einheiten zu bezahlen, unabhängig davon, ob es sich um eine vollständige oder teilweise Erfüllung der Bestellung des Käufers handelt.
Der Käufer hat (a) mit dem Verkäufer in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Produkten zusammenzuarbeiten und dem Verkäufer Zugang zu den Räumlichkeiten des Käufers und anderen Einrichtungen zu gewähren, die vom Verkäufer in angemessener Weise verlangt werden können;
(b) unverzüglich auf alle Anfragen des Verkäufers reagieren, um Anweisungen, Informationen, Genehmigungen, Autorisierungen oder Entscheidungen zu liefern, die für den Verkäufer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß den Anforderungen der Vereinbarung angemessen erforderlich sind; und
(c) vollständige und genaue Materialien und Informationen zeitnah gemäß den Anforderungen des Verkäufers bereitstellen.
6. Zahlungsbedingungen
Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum des Verkäufers in US-Währung per Scheck, ACH oder Überweisung fällig und zahlbar, wobei die Zahlung unabhängig von den ansonsten geltenden internen Zahlungsmodalitäten des Käufers am oder vor dem Fälligkeitsdatum zu leisten ist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Kreditkartenzahlungen oder andere Formen der elektronischen Zahlung zu akzeptieren, wobei in diesem Fall eine zusätzliche Gebühr anfallen kann. Wenn eine dem Verkäufer geschuldete Zahlung nicht bei Fälligkeit geleistet wird, (I) werden auf den dem Verkäufer geschuldeten Betrag Zinsen in Höhe von 18 % p. a. oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher höher ist, ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung fällig; (II) haftet der Käufer für alle Kosten, die dem Verkäufer bei der Einziehung aller vom Käufer geschuldeten Beträge entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten und -gebühren); (III) kann der Verkäufer die Produkte zurücknehmen und auf Kosten des Käufers einlagern oder die Produkte nach eigenem Ermessen unter den gegebenen Umständen entsorgen; und (IV) kann der Verkäufer alle anderen ihm gemäß dieser Vereinbarung oder gemäß geltendem Recht oder Billigkeitsrecht zustehenden Rechtsmittel ausüben oder geltend machen. Die Gewährung von Kredit und die Lieferung von Produkten unterliegen der Zustimmung des Verkäufers. Falls der Käufer gegen seine Zahlungsbedingungen verstößt oder der Verkäufer nach seinem vernünftigen Ermessen aus irgendeinem Grund die Sicherheit der Zahlung für nicht gegeben hält, behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine Vorauszahlung oder eine Zahlung zu einem anderen vom Verkäufer festgelegten Zeitpunkt zu verlangen. Der Verkäufer kann ohne Vorankündigung die Lieferung von Produkten aussetzen, alle dem Käufer zur Verfügung stehenden Kredite stornieren oder die Kreditbedingungen ändern, die sofortige Fälligkeit und vollständige Bezahlung aller ausstehenden Rechnungen verlangen und die Gewährung weiterer Kredite verweigern. Die Zahlung gilt erst dann als beim Verkäufer eingegangen, wenn die entsprechenden Beträge endgültig dem Verkäufer gutgeschrieben wurden. Dem Käufer ist es untersagt, fällige oder fällig werdende Beträge des Verkäufers oder seiner verbundenen Unternehmen mit fälligen oder fällig werdenden Beträgen des Käufers oder seiner verbundenen Unternehmen zu verrechnen, auszugleichen, anderweitig zu belasten, zurückzubuchen oder zu saldieren, unabhängig davon, ob diese aus dem Vertrag oder aus einer anderen Vereinbarung stammen. Der Verkäufer kann mit allen Rechnungsbeträgen oder anderen Verbindlichkeiten, die der Verkäufer dem Käufer schuldet, in Höhe des Verzugs oder einer anderen Nichterfüllung des Käufers gemäß dieser Vereinbarung verrechnen, zurückfordern oder anderweitig belasten, zurückbuchen oder verrechnen. Der Käufer gewährt dem Verkäufer ein vorrangiges Pfandrecht, ein Sicherungsrecht an den Produkten und allen Forderungen oder Barmitteln aus dem Weiterverkauf der Produkte bis zur vollständigen Bezahlung in Bezug auf alle Verkäufe auf offene Rechnung. Der Käufer hat alle Dokumente oder Finanzberichte, die zur Validierung oder Durchsetzung der Rechte des Verkäufers aus diesem Vertrag erforderlich sind, auszufüllen und bei deren Einreichung mitzuwirken.
7. Design und Produktunterstützung
Der Verkäufer ist nicht für das Design der Produkte verantwortlich und übernimmt keine Gewährleistung, Entschädigung oder sonstige Haftung oder Verpflichtung für tatsächliche oder behauptete Mängel, Qualitätsprobleme, Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum oder sonstige Nichtkonformitäten in Bezug auf Produkte, soweit diese mit dem Design und/oder den Spezifikationen dieser Produkte zusammenhängen oder daraus resultieren. Von Zeit zu Zeit kann der Käufer bestimmte Produktunterstützung anfordern und der Verkäufer kann diese anbieten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beratung, Empfehlungen und/oder andere Vorschläge zu bestimmten Produkten. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass solche Ratschläge, Empfehlungen und/oder andere Vorschläge des Verkäufers in Bezug auf Produkte keine Garantien in Bezug auf Produkte darstellen. Der Verkäufer lehnt jegliche derartige Gewährleistung ab, und der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für die Annahme und/oder Nutzung solcher Ratschläge, Empfehlungen und/oder sonstigen Vorschläge auf eigenes Risiko.
8. Gewährleistung
A. Von beiden Parteien. Jede Partei versichert und garantiert der anderen Partei, dass (I) sie eine gültige juristische Person ist, die gemäß den Gesetzen des Staates, in dem sie gegründet oder eingetragen wurde, ordnungsgemäß organisiert, gültig existent und in gutem Ruf ist; und (II) sie über das uneingeschränkte Recht, die Befugnis und die Vollmacht verfügt, den Vertrag abzuschließen und ihre im Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen, ohne dass eine zusätzliche Verzichtserklärung, Zustimmung oder Genehmigung einer Person oder Organisation erforderlich ist.
B. Durch den Käufer. Der Käufer versichert und garantiert, dass (I) er selbst und der Verkäufer keine für ihn geltenden Vereinbarungen oder Bundes-, Landes-, lokale und ausländische Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Regelungen und Verordnungen, die von Zeit zu Zeit geändert, modifiziert oder ergänzt werden können („Gesetze”), verletzen und die Rechte Dritter nicht verletzen werden; und (II) der Käufer zahlungsfähig ist und in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen und seine Zahlungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung bei Fälligkeit zu erfüllen.
C. Durch den Verkäufer.
(1) Verkäufer als Wiederverkäufer. Für einige vom Verkäufer vertriebene oder verteilte Produkte kann der Hersteller eine Garantie gegenüber dem Endverbraucher übernehmen. Wenn eine Herstellergarantie verfügbar ist, wird der Verkäufer in angemessener Weise dabei helfen, Garantieinformationen zu dem Produkt einzuholen und zu überprüfen und die Anwendung oder Verlängerung solcher Garantien gegenüber dem Käufer zu bestätigen. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich oder verpflichtet, die vom Hersteller gegenüber dem Endverbraucher gewährten Garantien, die über die hierin enthaltenen beschränkten Garantien hinausgehen, durchzusetzen oder einzuhalten. Der Verkäufer kann auch Literatur oder Verkaufsmaterialien des Herstellers vertreiben, übernimmt jedoch keine Verantwortung für den Inhalt dieser Literatur oder Materialien.
(2) Beschränkte Garantie. Der Verkäufer garantiert als einzige Garantie, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versands frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und dass alle Dienstleistungen, die einen Teil der Produkte ausmachen, fachmännisch und in Übereinstimmung mit einem wirtschaftlich angemessenen Sorgfaltsstandard erbracht werden. Der Käufer hat die Produkte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung oder, im Falle versteckter Mängel, unverzüglich nach deren Entdeckung zu prüfen. Danach gelten die Produkte als angenommen und der Käufer verzichtet auf seine Rechte, Gewährleistungsansprüche aus diesem Vertrag geltend zu machen. Jeder Anspruch wegen mangelhafter oder nicht konformer Produkte muss vom Verkäufer überprüft werden, und nach der Überprüfung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers nach seiner Wahl auf den Ersatz oder die Reparatur des Teils des betreffenden Produkts, den der Verkäufer als mangelhaft oder nicht konform feststellt.
D. Gewährleistungsansprüche. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die Möglichkeit zu geben, an allen Besprechungen oder sonstigen Kommunikationen zwischen dem Käufer und seinem Kunden bezüglich tatsächlicher oder angeblicher Mängel der Produkte teilzunehmen. Produkte, die verändert oder modifiziert, unsachgemäß installiert oder angewendet, unsachgemäß gelagert oder den Elementen ausgesetzt wurden oder die aufgrund von Missbrauch oder unzureichender Wartung nach der Installation oder Anwendung ausgefallen sind, die unter Verstoß gegen die Gebrauchs-, Installations- oder Anwendungsanweisungen verwendet wurden oder die aufgrund einer Fehlfunktion anderer, nicht vom Verkäufer gelieferter Teile beschädigt wurden, sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
DIE VORSTEHENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSBEHELFE SIND AUSSCHLIESSLICH UND ERSETZEN AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, UND DER VERKÄUFER GIBT KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, EIGENTUMSRECHTEN, VERKAUFBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND JEGLICHE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS HANDELSBRAUCH, HANDELSBRAUCH ODER LEISTUNGSVERLAUF ERGEBEN. DER VERKÄUFER LEHNT INSBESONDERE, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, JEGLICHE HAFTUNG FÜR DIE VERWENDUNG ODER LEISTUNG DER PRODUKTE IN DEN VOM KÄUFER UND DEN KUNDEN DES KÄUFERS AUSGEWÄHLTEN ANWENDUNGEN AB.
Niemand ist berechtigt, im Namen des Verkäufers zusätzliche Garantien zu geben oder für den Verkäufer sonstige Verpflichtungen zu übernehmen, es sei denn, dies geschieht schriftlich und ist von einer bevollmächtigten Person des Verkäufers unterzeichnet.
9. Rücksendungen
Rücksendungen von Produkten werden aus keinem Grund akzeptiert, es sei denn, ein bevollmächtigter Vertreter des Verkäufers erteilt zuvor eine gültige Rücksendegenehmigung für diese Produkte und die Rücksendung erfolgt gemäß den Anweisungen des Verkäufers. Rücksendungen liegen in jedem Fall im Ermessen des Verkäufers, jedoch werden Rücksendungen in keinem Fall nach Ablauf von 30 Tagen nach Lieferung oder bei Produkten von geringem Wert, Sonderanfertigungen, nicht standardmäßigen Lagerbeständen oder Sonderbestellungen angenommen. Für zurückgesandte Produkte fallen die Rücknahmegebühren des Herstellers sowie die geltenden Rücknahmegebühren des Verkäufers an, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können. Alle Rücksendungen, die ohne eine gültige Rücksendegenehmigung des Verkäufers eingehen, werden nach Wahl des Verkäufers entweder (a) unverzüglich auf alleinige Kosten des Käufers an diesen zurückgesandt oder (b) zehn (10) Tage nach Benachrichtigung des Käufers auf alleinige Kosten des Käufers entsorgt. Der Käufer haftet für alle Schäden an zurückgesandten Produkten, die durch unsachgemäße Verpackung oder Handhabung der Produkte entstehen.
10. Auftragsänderungen
Lieferungen von Bestellungen des Käufers können nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers geändert, verschoben oder storniert werden, und der Verkäufer kann diese Zustimmung davon abhängig machen, dass der Käufer die Haftung übernimmt und dem Verkäufer folgende Kosten ganz oder teilweise erstattet: (a) die Kosten für alle fertiggestellten Arbeiten zum in der Vereinbarung festgelegten Auftragspreis; (b) einen Betrag in Höhe der Kosten für die laufenden Arbeiten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die angefallenen Arbeits- und Materialkosten), (c) alle Beträge, für die der Verkäufer aufgrund von Verpflichtungen gegenüber seinen Lieferanten und/oder Subunternehmern haftet oder nach eigenem Ermessen haftbar sein könnte, und (d) alle sonstigen Verluste, Kosten oder Aufwendungen des Verkäufers, die sich aus einer solchen Änderung, einem solchen Aufschub oder einer solchen Stornierung ergeben.
11. Kündigung
Der Verkäufer hat das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechzig (60) Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu kündigen. Weder der Käufer noch der Verkäufer haben ein anderes Recht, den Vertrag oder einen Teil davon zu kündigen, es sei denn, die andere Partei verstößt wesentlich gegen eine ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag und dieser Verstoß wird nicht innerhalb von (a) zehn (10) Tagen im Falle eines Zahlungsverzugs oder (b) neunzig (90) Tagen nach schriftlicher Mitteilung dieser Verletzung an die verletzende Partei durch die nicht verletzende Partei behoben wird, wobei diese Frist von neunzig (90) Tagen angemessen verlängert wird, solange die verletzende Partei sich ernsthaft um die Behebung dieser Verletzung bemüht. Zusätzlich zu dem Vorstehenden hat der Verkäufer das Recht, diese Vereinbarung sofort zu kündigen oder auszusetzen, wenn der Verstoß des Käufers gegen diese Vereinbarung dazu führt, dass der Verkäufer gegen geltendes Recht verstößt, oder wenn der Verkäufer anderweitig das Recht zur Kündigung hat. Bei einer solchen Kündigung durch eine der Parteien (a) wird der Verkäufer von allen weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Käufer befreit (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpflichtungen in Bezug auf Produktion, Lieferung oder Übergabe der Lieferung), (b) ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer zur sofortigen Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt vom Verkäufer an den Käufer in Rechnung gestellten Beträge verpflichtet, (c) muss der Käufer alle Rohstoffe, Komponenten, unfertigen Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse, die der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag erworben oder hergestellt hat, unverzüglich kaufen und bezahlen, und (d) der Käufer dem Verkäufer unverzüglich alle Forderungen des Verkäufers und/oder der Subunternehmer des Verkäufers für nicht amortisierte Investitionen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Herstellung oder Lieferung oder der Herstellung oder Lieferung von Produkten sowie alle anderen Verluste, Kosten oder Aufwendungen des Verkäufers und/oder der Subunternehmer des Verkäufers, die sich aus der Kündigung des Vertrags ergeben, zu erstatten.
12. Entschädigung
Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, wird der Käufer auf eigene Kosten den Verkäufer, dessen Muttergesellschaft, verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger, Subunternehmer sowie die Aktionäre, Mitglieder, Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter aller vorgenannten Unternehmen (jeweils eine „freigestellte Partei“) von allen Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Vergleichen, Prozessen, Verfahren, Urteilen, Kosten, Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich, ohne Einschränkung, Gerichtskosten und Anwaltskosten) (jeweils ein „Anspruch“) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die sich ergeben aus (I) tatsächlichen oder behaupteten Verletzungen von Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen oder anderen Rechten an geistigem Eigentum; (II) der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung geltender Gesetze; (III) der Rechte Dritter; (IV) der Verwendung der Produkte, soweit diese auf die vom Käufer bereitgestellten Spezifikationen, Entwürfe, Zeichnungen, technischen Daten oder sonstigen Informationen oder Materialien zurückzuführen ist oder sich daraus ergibt; (V) einer Verletzung der Vereinbarung durch den Käufer; (VI) der Nutzung der Produkte oder eines ihrer Bestandteile durch den Käufer oder seine Kunden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sachschäden oder Verletzungen oder Tod von Personen); und (VII) Handlungen oder Unterlassungen des Käufers und seiner Mitarbeiter und Auftragnehmer, einschließlich ihrer Fahrlässigkeit und vorsätzlichen Fehlverhalten. Jede entschädigte Partei hat das Recht, die Verteidigung gegen Ansprüche auf alleinige Kosten des Käufers zu übernehmen. Der Käufer wird keine Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Rechtsbeistand des Verkäufers und dessen schriftliche Genehmigung begleichen.
13. Haftungsbeschränkung
DER KÄUFER ERKENNT AUSDRÜCKLICH AN UND STIMMT ZU, DASS DIE FOLGENDE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG ANGEMESSEN IST UND EINEN WESENTLICHEN ANREIZ FÜR DEN VERKÄUFER DARSTELLT, DEN VERTRAG ABZUSCHLIESSEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN PREIS). DAHER ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS IN KEINEM FALL DIE VOM KÄUFER TATSÄCHLICH FÜR DIE PRODUKTE GEZAHLTEN BETRÄGE, DIE ANGEBLICH MANGELHAFT ODER NICHT KONFORM SIND ODER DIE URSACHE FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN SIND, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF VERTRAG, GARANTIE, DELIKTS (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG BEGRÜNDET IST UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI DAVON IN KENNTNIS GESETZT WURDE ODER NICHT, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERTRAG ERGEBEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR BESONDERE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, ZUFÄLLIGE, STRAFRECHTLICHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS VERLETZUNGEN ODER TOD VON PERSONEN, SCHÄDEN AN EIGENTUM, VERLUST VON ZUKÜNFTIGEN GESCHÄFTEN ODER ANSEHEN, VERLUST VON ERWARTETEN GEWINNEN, NUTZUNGSAUSFALL, EINNAHMEVERLUST UND KAPITALKOSTEN), DIE SICH AUS DER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN. ANSPRÜCHE DES KÄUFERS GEGEN DEN VERKÄUFER, DIE SICH AUS DER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, KÖNNEN NICHT GELTEND GEMACHT, EINGEREICHT ODER AUFRECHTERHALTEN WERDEN UND GELTEN ALS VERZICHTET, SOFERN SIE NICHT INNERHALB VON ZWÖLF (12) MONATEN NACH DEM VERSAND ODER DER BEREITSTELLUNG DER BETROFFENEN PRODUKTE DURCH DEN VERKÄUFER GELTEND GEMACHT WERDEN. DIE BESCHRÄNKUNGEN DER HAFTUNG DES VERKÄUFERS GEMÄSS DIESEM ABSCHNITT GELTEN UNGEACHTET DER BESTIMMUNGEN EINER HERSTELLER- ODER ANDEREN VERKÄUFERGARANTIE, DIE DEM KÄUFER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ÜBERTRAGEN WURDE.
14. Eigentum des Verkäufers
Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, muss der Käufer alle Einrichtungen, Materialien, Komponenten, Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen, Matrizen, Muster, Vorrichtungen, Ausrüstungen und zugehörigen Gegenstände, die mit den Produkten des Verkäufers verwendet werden, in angemessener Weise pflegen. Der Käufer hat keine Rechte an dem Eigentum des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, dieses Eigentum zu erwerben. Im Falle eines Verzugs des Käufers gemäß dieser Vereinbarung hat der Verkäufer das Recht, die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten, um das Eigentum des Verkäufers, wie zwischen den Parteien vereinbart, zurückzuholen.
15. Informationen und Dokumentation
Der Verkäufer ist lediglich dafür verantwortlich, dem Käufer die Informationen, Offenlegungen, Warnhinweise, Etiketten, Anweisungen und sonstigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die ihm vom Hersteller der Produkte zur Verfügung gestellt werden. Der Verkäufer unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um dem Käufer Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die Folgendes betreffen (a) die Produkte und deren Inhaltsstoffe, Materialien und Komponenten, (b) den Versand, die Handhabung, die Lieferung, die Verwendung und die Entsorgung dieser Produkte, Inhaltsstoffe, Materialien und Komponenten sowie (c) alle Einfuhr-, Ausfuhr-, Zoll-, Ursprungs-, Steuer- oder damit zusammenhängenden Angelegenheiten, die dem Verkäufer in jedem einzelnen Fall ohne erhebliche Kosten und unter den gegebenen Umständen anderweitig zumutbar sind und vom Käufer dem Verkäufer ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wurden. Der Käufer erstattet dem Verkäufer alle Kosten, die dem Verkäufer durch die Bereitstellung solcher Informationen, Offenlegungen, Warnhinweise, Etiketten, Anweisungen und anderer Unterlagen entstehen. Der Verkäufer hat keine unabhängige Prüfung vorgenommen und übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung für die Richtigkeit der vom Hersteller der Produkte bereitgestellten Informationen, Offenlegungen, Warnhinweise, Etiketten, Anweisungen und anderen Unterlagen.
16. Nutzungsbeschränkungen
Der Käufer darf die Produkte oder Produktkomponenten nicht in sicherheitskritischen oder anderen Anwendungen einsetzen, bei denen ein Produktversagen zum Tod oder zu katastrophalen Sachschäden führen könnte. Der Käufer stellt den Verkäufer hiermit von allen Verlusten, Kosten oder Schäden frei, die sich aus einem Verstoß des Käufers gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts ergeben. Ohne Einschränkung des Vorstehenden dürfen Produkte oder Produktkomponenten in keinem Fall in der Raumfahrt, Avionik, Luftfahrt, Waffenindustrie oder Militärindustrie verwendet werden. Der Käufer hat alle zusätzlichen Sicherheits- oder Nutzungsbeschränkungen einzuhalten, die in den bereitgestellten Sicherheitsdatenblättern oder ähnlichen Dokumenten aufgeführt sind. Der Käufer darf keine Produkte zurückentwickeln oder zerlegen.
17. Haftung und Haftungsausschluss für Wasserstoffversprödung
Soweit der Käufer Produkte erwirbt, deren Eigenschaften, Merkmale und Herstellungsverfahren zu einer hohen Anfälligkeit für wasserstoffinduzierte Rissbildung oder Versprödung führen („HE-Teile“), findet dieser Abschnitt Anwendung. Der Käufer erkennt an, dass mit HE-Teilen ein inhärentes Risiko eines verzögerten katastrophalen Versagens verbunden ist und dass daher der Kauf und die Verwendung von HE-Teilen auf eigenes Risiko des Käufers erfolgt und HE-Teile von jeglicher Produktqualitätshaftung im Zusammenhang mit Wasserstoffversprödung ausgeschlossen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen. Der Käufer verzichtet hiermit auf alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit HE-Teilen ergeben.
18. Geschützte Materialien
Der Verkäufer besitzt und behält alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an allen Produkten und zugehörigen Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Lizenzen, Logos, Marken, Patente, Urheberrechte, anderes geistiges Eigentum, zugehörige Berichte, Spezifikationen, Zeichnungen, Designs, Computerprogramme und jedes andere materielle oder immaterielle Eigentum, das sich im Zusammenhang mit oder gemäß der Vereinbarung im Besitz des Verkäufers befindet („geschützte Materialien“). Keine vom Verkäufer im Zusammenhang mit oder gemäß dem Vertrag erstellten geschützten Materialien gelten als „Auftragswerke“ im Sinne des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes. Der Käufer hat keine Lizenz zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in einer separaten, schriftlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Lizenzvereinbarung vereinbart.
19. Logos und Markenzeichen.
Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos oder Handelsnamen des Verkäufers, der verbundenen Unternehmen des Verkäufers, der Auftragnehmer des Verkäufers oder eines Herstellers auf Produkten, Dokumenten, Veröffentlichungen oder in Anzeigen verwenden.
20. Service und Ersatzteile.
Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Anforderungen des Käufers und seiner Kunden hinsichtlich Service und Ersatzteilen zu erfüllen, es sei denn, dies wurde vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich zu den in dieser schriftlichen Vereinbarung festgelegten Preisen und Bedingungen vereinbart.
21. Vertraulichkeit
A. Jede Partei (in dieser Eigenschaft „empfangende Partei“) erkennt an und stimmt zu, dass die andere Partei (in dieser Eigenschaft „offenlegende Partei“) der empfangenden Partei bestimmte nicht öffentliche oder geschützte technische, personelle, geschäftliche oder finanzielle Informationen zur Verfügung stellen kann, die ohne Einschränkung auch nicht öffentliche oder geschützte Informationen Dritter („vertrauliche Informationen“) umfassen können. Die empfangende Partei schützt die vertraulichen Informationen in derselben Weise, wie sie ihre eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art schützt, trifft jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Vorkehrungen, um die unbefugte Offenlegung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verwendung der vertraulichen Informationen zu verhindern. Ohne Einschränkung des Vorstehenden umfassen die vertraulichen Informationen des Verkäufers alle Informationen bezüglich der Preisgestaltung der Produkte, Lieferanteninformationen, Verkaufsinformationen und alle anderen Bedingungen der Vereinbarung. „Vertrauliche Informationen“ umfassen keine Informationen, die (I) derzeit oder später ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein öffentlich zugänglich sind; (II) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden; oder (III) von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten erworben wurden, der das Recht hatte, die Informationen offenzulegen.
B. Die empfangende Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters der offenlegenden Partei keine vertraulichen Informationen direkt oder indirekt an Dritte weitergeben, mit Ausnahme von Vertretern (wie nachstehend definiert), und keine vertraulichen Informationen direkt oder indirekt in irgendeiner Weise verwenden, verwerten, kopieren oder zusammenfassen, es sei denn, dies ist für die Erfüllung ihrer Pflichten und Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung erforderlich. In jedem Fall haftet die empfangende Partei für jede Verletzung der Bestimmungen dieses Abschnitts über die Vertraulichkeit durch einen Vertreter in gleichem Umfang, als ob diese Verletzung durch die empfangende Partei selbst begangen worden wäre. Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet „Vertreter” die Mitarbeiter, Auftragnehmer, verbundenen Unternehmen und Berater der empfangenden Partei, jeweils auf der Grundlage der Notwendigkeit der Kenntnisnahme im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass dieser Vertreter sich zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts über die Vertraulichkeit oder einer anderen Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet hat, die mindestens ebenso streng ist wie die hierin festgelegten Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden kann die empfangende Partei die vertraulichen Informationen offenlegen, soweit dies aufgrund einer gültigen Vorladung, einer gerichtlichen Anordnung oder eines anderen gültigen Rechtsverfahrens erforderlich ist, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich über den Erhalt einer solchen Vorladung, gerichtlichen Anordnung oder eines anderen Rechtsverfahrens informiert, und zwar so rechtzeitig, dass eine Schutzanordnung zur Verhinderung der Offenlegung erwirkt werden kann, und mit der offenlegenden Partei in Bezug auf eine solche Schutzanordnung zusammenarbeitet.
C. Bei Beendigung der Vereinbarung muss die empfangende Partei die vertraulichen Informationen entweder vernichten oder an die offenlegende Partei zurückgeben, wobei die empfangende Partei vertrauliche Informationen in dem Umfang aufbewahren darf, in dem sie routinemäßig in den Archiv-, Notfallwiederherstellungs- oder Sicherungssystemen der empfangenden Partei gespeichert werden, wobei sie jederzeit den hierin festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen unterliegt. Auf Verlangen der offenlegenden Partei hat ein leitender Angestellter der empfangenden Partei unter Strafe des Meineids schriftlich zu bestätigen, dass die empfangende Partei die Bestimmungen dieses Unterabschnitts eingehalten hat.
D. Die empfangende Partei erkennt hiermit an, dass aufgrund der besonderen Natur der vertraulichen Informationen die unbefugte Offenlegung oder Verwendung dieser vertraulichen Informationen irreparable Schäden und erhebliche Nachteile verursachen kann, für die es schwierig sein kann, den finanziellen Schaden zu beziffern, und die nicht angemessen sind. Dementsprechend kann die empfangende Partei in einem solchen Fall eine sofortige einstweilige Verfügung und eine Anordnung zur Durchsetzung einer bestimmten Leistung sowie den Ersatz des direkten Schadens verlangen, der angemessene Anwaltskosten umfassen kann, jedoch keine indirekten, besonderen oder Folgeschäden umfasst.
E. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren.
22. Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, wenn diese durch Umstände verursacht werden, die nicht vollständig in seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Erdbeben, Blitzschlag, Stürme, Überschwemmungen, tropische Wetterphänomene, Krankheits- oder Virusausbrüche, Pandemien oder andere höhere Gewalt jeglicher Art; Handlungen öffentlicher Behörden; staatliche Maßnahmen oder Anordnungen, Unruhen oder andere öffentliche Störungen; Streiks, Aussperrungen, Arbeitsniederlegungen oder andere Arbeits- oder Industrieunruhen jeglicher Art; Stromausfälle; Versäumnis des Käufers, vom Verkäufer angemessen angeforderte Informationen bereitzustellen oder geeignete Behälter zur Verfügung zu stellen; Kriege; Blockaden; Quarantänebeschränkungen; Embargos; Aufstände; Epidemien; Feuer; Unruhen; Explosionen; teilweiser oder vollständiger Ausfall von Produktionsanlagen oder Lieferungen; Unmöglichkeit der Beschaffung von Transportmitteln; Änderungen der Kosten oder Verfügbarkeit von Rohstoffen, Komponenten oder Dienstleistungen aufgrund von Marktbedingungen, Maßnahmen von Lieferanten oder Vertragsstreitigkeiten; oder Änderungen von Gesetzen.
23. Bestellmengen.
Der Verkäufer unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die vom Käufer im Rahmen des Vertrags bestellten Produkte zu liefern. Der Käufer erstattet dem Verkäufer Überstunden und sonstige Kosten, die dadurch entstehen, dass der Käufer mehr als 100 % seiner Einkäufe des vorangegangenen Kalendermonats benötigt.
24. Abtretung
Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine seiner Rechte abtreten oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag übertragen. Jede angebliche Abtretung oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und nichtig. Keine Abtretung oder Übertragung entbindet den Käufer von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag.
25. Einhaltung von Gesetzen
Ohne Einschränkung seiner sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag erkennt der Käufer an und verpflichtet sich, alle Gesetze einzuhalten, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen und Pflichten aus diesem Vertrag gelten oder die anderweitig für die Nutzung der Produkte gelten, und dieser Vertrag umfasst und beinhaltet durch Verweis alle Klauseln, die gemäß den Bestimmungen dieser Gesetze erforderlich sind. Der Käufer verpflichtet sich, alle Gesetze, die von Zeit zu Zeit in Kraft treten und durch diesen Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen werden, einzuhalten und sicherzustellen, dass seine Kunden, Subunternehmer, Mitarbeiter und Vertreter diese ebenfalls einhalten, und er wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Verkäufer bei der Einhaltung dieser Gesetze zu unterstützen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, garantiert der Käufer, dass er keine Kinder, Sklaven, Gefangene oder andere Formen von Zwangs- oder unfreiwilliger Arbeit einsetzt, keine diskriminierenden, missbräuchlichen Beschäftigungsverhältnisse oder korrupten Geschäftspraktiken ausübt und nicht gegen geltende Verhaltenskodizes verstößt. Auf Verlangen des Verkäufers bestätigt der Verkäufer schriftlich die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen und stellt dem Käufer alle Informationen oder Unterlagen zur Verfügung, die der Käufer zur Einhaltung der geltenden Gesetze benötigt.
26. Soziale Verantwortung; Korruptionsbekämpfung
Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass seine Arbeitsbedingungen gesund und sicher sind. Der Käufer hat seinen Mitarbeitern den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu zahlen. Der Käufer darf keine Kinderarbeit einsetzen. Der Käufer hat gefährliche oder schädliche Abfälle auf umweltverträgliche, verantwortungsvolle und legale Weise zu entsorgen. Der Käufer verpflichtet sich, Vertretern, Führungskräften, Direktoren oder Mitarbeitern des Verkäufers keine Gefälligkeiten, Geschenke, Zuwendungen oder Vorzugsbehandlungen anzubieten oder zu gewähren, um sich Geschäftsmöglichkeiten mit dem Verkäufer zu sichern. Der Käufer muss angemessene Richtlinien und Verfahren einführen, um Verstöße gegen das Gesetz und gegen diesen Abschnitt zu verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Richtlinien und Verfahren zur Aufrechterhaltung einer sicheren und diskriminierungsfreien Arbeitsumgebung.
27. Streitbeilegung und Schiedsgerichtsbarkeit
(a) Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware und ist entsprechend auszulegen, ohne dass dessen Kollisionsnormen zur Anwendung kommen. Die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer ist die von unabhängigen Vertragspartnern. Keine der Parteien wird etwas unternehmen, das eine Verpflichtung der anderen Partei gegenüber einem Dritten begründet. Verstößt eine Partei gegen diese Verpflichtung, so hat sie der anderen Partei alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die der geschädigten Partei durch den Verstoß entstehen.
(b) Obligatorische Mediation. Vor der Eskalation an einen anderen Schiedsrichter oder Richter müssen die Parteien im Falle von Streitigkeiten, Ansprüchen oder anderen Kontroversen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen auf der Ebene der Geschäftsleitung oder einer ähnlichen Führungsebene in gutem Glauben Verhandlungen führen, um eine Lösung zu finden.
(c) Obligatorisches Schiedsverfahren. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung, Beendigung, Durchsetzung, Auslegung oder Gültigkeit ergeben, einschließlich der Feststellung des Umfangs oder der Anwendbarkeit dieser Schiedsvereinbarung, werden gemäß den umfassenden Schiedsregeln und -verfahren von JAMS vor einem (1) Schiedsrichter zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Der Sitz des Schiedsgerichtsverfahrens ist Bergen County, New Jersey. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch. Das Urteil über den Schiedsspruch des Schiedsrichters kann von jedem dafür zuständigen Gericht gefällt werden.
28. Abwerbeverbot und Umgehungsverbot
Während der Laufzeit der Vereinbarung und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr danach im Falle von Klausel (a) und zehn (10) Jahren danach im Falle von Klausel (b) (die „Sperrfrist“) darf der Käufer weder direkt noch indirekt an verbotenen Aktivitäten teilnehmen. „Beschränkte Aktivitäten” sind definiert als direktes oder indirektes (a) Ermutigen, Anwerben oder Verleiten oder jeglicher Versuch, Personen oder Unternehmen (eine „Person”), die beim Verkäufer beschäftigt oder unter Vertrag stehen, zu ermutigen, anzuwerben oder zu verleiten, ihre Beziehung zum Verkäufer zu beenden, oder solche Personen einzustellen, und (b) der Versuch, mit Lieferanten des Verkäufers oder deren verbundenen Unternehmen aufzunehmen, um diese Vereinbarung zu umgehen oder den Verkäufer daran zu hindern, einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass bei einem Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieses Abschnitts die Dauer der Sperrfrist um den Zeitraum verlängert wird, in dem der Käufer einen solchen Verstoß begeht. Ohne Einschränkung des Vorstehenden vereinbaren die Parteien, dass, soweit eine Entscheidungsinstanz das Vorstehende unter den gegebenen Umständen für unangemessen hält, die Sperrfrist oder die eingeschränkten Aktivitäten, soweit zutreffend, nur in dem Umfang verkürzt werden, der erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen.
29. Import-/Exportkontrollen
Der Käufer hat alle geltenden Import- und/oder Exportkontrollgesetze zu beachten und einzuhalten. Der Käufer hat alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Registrierungen bei staatlichen Behörden und Stellen, Handelsregistern, Handelskammern oder anderen zuständigen Ämtern aufrechtzuerhalten. Der Käufer darf die Produkte oder damit zusammenhängende Unterlagen oder sonstige Informationen insbesondere nicht unter Verstoß gegen geltende Gesetze exportieren, reexportieren oder übertragen. Der Käufer darf dem Verkäufer keine Waren oder Technologien zur Verfügung stellen, die unter die International Traffic in Arms Regulation (ITAR) oder die Export Administration Regulations (EAR) oder ähnliche Gesetze fallen.
30. Behördliche Vereinbarungen
Der Käufer hat dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen, (I) ob die Produkte vom Käufer zur Erfüllung einer Vereinbarung zwischen dem Käufer oder den Kunden des Käufers mit einer Behörde verwendet werden und (II) ob der Käufer und/oder der Verkäufer aufgrund des Verkaufs der Produkte (oder Produkte, die die Produkte enthalten) durch den Käufer oder seine Kunden an diese Behörde geltenden Gesetzen oder Anforderungen unterliegen.
31. Verzicht
Das Versäumnis des Verkäufers, eine der Bestimmungen oder Bedingungen der Vereinbarung durchzusetzen, ist nur wirksam, wenn es schriftlich erfolgt und vom Verkäufer unterzeichnet ist, und stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmungen in Bezug auf spätere Ereignisse oder Bedingungen dar, unabhängig davon, ob diese ähnlich oder unterschiedlich sind. Keine Geschäftsgepflogenheiten oder Handelsbräuche stellen eine Änderung oder einen Verzicht des Verkäufers auf Rechte dar.
32. Fortbestand
Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die aufgrund ihrer Bedingungen oder ihrer Natur fortbestehen, bleiben auch nach Ablauf, Kündigung oder Beendigung dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
33. Mitteilungen
Alle Mitteilungen, die gemäß der Vereinbarung erforderlich sind oder erfolgen müssen, bedürfen der Schriftform und können persönlich oder per E-Mail mit Zustellungsbestätigung oder durch einen national anerkannten Übernachtkurierdienst übermittelt werden. Mitteilungen gelten als zugestellt (a) im Falle einer persönlichen Zustellung, wenn diese persönliche Zustellung erfolgt ist; (b) im Falle einer E-Mail, wenn der Absender die Zustellungsbestätigung erhalten hat; und (c) im Falle einer Zustellung durch einen national anerkannten Übernachtkurierdienst, wenn dieser Kurierdienst die Zustellung bestätigt hat. Mitteilungen an den Käufer sind an die in der Bestellung angegebene Adresse des Käufers oder an die in den Unterlagen des Verkäufers angegebene Adresse des Käufers zu senden. Mitteilungen an den Verkäufer sind zu richten an:
ARNOLD FASTENING SYSTEMS, Inc.
1873 Rochester Industrial Ct
Rochester Hills, MI 48309-3336
z. Hd.: Commercial Team
E-Mail: ArnoldUSA.CustomerService(at)arnold-fastening.com
mit einer Kopie an
Wurth Group of North America Inc.
z. Hd.: Rechtsabteilung
93 Grant Street
Ramsey, New Jersey
E-Mail: legal(at)wugona.com
34. Elektronische Übermittlung
Käufer und Verkäufer vereinbaren, dass keine der Parteien die Gültigkeit dieser Vereinbarung aufgrund ihrer elektronischen Übermittlung anfechten wird.
35. Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer in Bezug auf die hierin und darin enthaltenen Angelegenheiten dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen und Vereinbarungen. Diese Vereinbarung kann nur durch eine vom Verkäufer unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden.
36. Rangfolge
Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Wortlaut dieser Verkaufsbedingungen und anderen Dokumenten, die Teil der Vereinbarung sind, haben diese Verkaufsbedingungen Vorrang.